Allgemeine Geschäftsbedingungen
– Villa Son Sampoli –
Vermieter:
Responsable: Son Sampoli SL con CIF: B57992745 , domicilio en Poligono 16, Parcela 340, 07620, LLUCMAJOR, BALEARES, Teléfono: +49 177 7803611
§1 Anreise / Abreise
Anreise ab 14:00 Uhr am Anreisetag. Am Abreisetag Check-Out bis 12:00 Uhr. Zimmerbezug ab 16:00 Uhr, Zimmerräumung bis 10:00 Uhr. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
§2 Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
§3 Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 30% des Mietbetrages ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Vor Ort ist die Touristensteuer zu entrichten. Diese variiert je nach Saisonabschnitt zwischen 0,50 €-4,00 € pro Person/pro Tag zzgl. 10% IVA (ab dem 16. Lebensjahr) und ist im Mietpreis nicht inbegriffen.
§4 Rücktritt
a) Einzelbuchungen
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
- vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 61. Tag vor Mietbeginn ist keine Entschädigung zu zahlen
- vom 60. Tag bis zum 31. Tag vor Mietbeginn in Höhe der geleisteten Anzahlung
- vom 30. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtreisepreises
- Bei einem Rücktritt von weniger als fünfzehn Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
b) Gruppenbuchungen
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
- vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn ist keine Entschädigung zu zahlen
- vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn in Höhe der geleisteten Anzahlung
- vom 60. Tag bis zum 31. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtreisepreises
- vom 30. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtreisepreises
- Bei einem Rücktritt von weniger als fünfzehn Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
§5 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Hierfür wird als Sicherheit am Tag der Anreise eine Kaution in Höhe von 3.000,00 € dem Vermieter bar übergeben. Diese erhält der Mieter bei ordnungsgemäßer Übergabe am Abreisetag zurück. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
§6 Weitere Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter
Bei Anreise sind der Mieter und seine Mitreisenden verpflichtet das entsprechende Eintritt Formular für Reisende (Älter als 16 Jahre) ordnungsgemäß auszufüllen und zu unterschreiben sowie dem Vermieter den den Personalausweis für eine Kopie vorzulegen. Das Formular wird vor Ort ausgehändigt oder kann auf Wunsch auch gerne vorab per Mail übermittelt werden.
Der Empfang von Gästen des Kunden im Vertragsobjekt ist auf Besuche ohne Übernachtung beschränkt. Eine Aufnahme von Gästen über Nacht bedarf unabhängig von der vorhandenen Anzahl an Schlafgelegenheiten der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters und kann von diesem von der Bezahlung einer Mehrvergütung durch den Kunden abhängig gemacht werden.
Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters sind Wechselbelegungen, also ein Wechsel oder eine Nachfolge von Personen, die das Feriendomizil tatsächlich bewohnen bzgl. einzelner Personen oder insgesamt nicht gestattet. Im Falle eines entsprechenden vertragswidrigen Verhaltens ist der Vermieter berechtigt, eine Mehrvergütung zu verlangen.
Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.
Bei Anreise sind der Mieter und seine Mitreisenden verpflichtet das entsprechende Eintritt Formular für Reisende (Älter als 16 Jahre) ordnungsgemäß auszufüllen und zu unterschreiben. Das Formular wird vor Ort ausgehändigt oder kann auf Wunsch auch gerne vorab per Mail übermittelt werden.
§7 Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
§8 Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
§9 Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
Es gilt spanisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Firmensitz des Vermieters.